Inhalt
Das Merkblatt gilt für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen
Anlagen und in deren Nähe mit Betriebsspannungen
über 42 V zwischen beliebigen Leitern.
Es findet keine Anwendung auf die Errichtung elektrischer
Anlagen. Hierfür sind die einschlägigen Bestimmungen (in
den jeweils geltenden Fassungen) maßgebend, insbesondere
ÖVE-E 1, ÖVE-E 11, ÖVE-E 40, ÖVE-L 1 und ÖVE-L 11