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Vor der ÖVE-EH 1/1972 ist laut den Runderlässen Re1 bis Re19 und den Durchführungsverordnungen 1 bis 4 VDE 0101/V.43 für die Errichtung von Starkstromanlagen ab 1000 V anzuwenden. Lediglich mit Re 14-1960 wurde der § 19 mit dem Verweis auf ÖVE-L 1 und ÖVE-L1a außer Kraft gesetzt.