ÖVE-EN 1 Teil 3 (§ 41):1995-03

Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V -- Teil 3 Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabeln -- § 41 Bemessung von Leitungen und Kabeln in mechanischer und elektrischer Hinsicht, Überstromschutz


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Inhalt

Diese Bestimmungen gelten für die Bemessung von Leitungen und Kabeln in mechanischer und elektrischer Hinsicht für das Leitermaterial Kupfer. Für andere als durch die Tabellen 41-6 und 41-7 erfaßte Verlegearten und für das Leitermaterial Aluminium generell wird durch sachgerechte und nachvollziehbar dokumentierte Anwendung - des Anhanges A1, - des CENELEC-Reportes R064-001, - anderer einschlägiger internationaler Veröffentlichungen (z. B. der IEC-Publikationen 287 oder 448) oder - geeigneter empirischer Methoden der Bemessungsanforderung dieser Bestimmungen entsprochen. Zusätzlich zu ÖVE-EN 1 Teil 3 (§41) existieren folgende dazugehörende Änderungen: E 8001-3-41/A1, E 8001-3-41/A2, E 8001-3-41/A3;