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Diese Bestimmungen gelten für die Bemessung von Leitungen und Kabeln
in mechanischer und elektrischer Hinsicht für das Leitermaterial Kupfer.
Für andere als durch die Tabellen 41-6 und 41-7 erfaßte Verlegearten
und für das Leitermaterial Aluminium generell wird durch sachgerechte
und nachvollziehbar dokumentierte Anwendung
- des Anhanges A1,
- des CENELEC-Reportes R064-001,
- anderer einschlägiger internationaler Veröffentlichungen (z. B.
der IEC-Publikationen 287 oder 448) oder
- geeigneter empirischer Methoden
der Bemessungsanforderung dieser Bestimmungen entsprochen.
Zusätzlich zu ÖVE-EN 1 Teil 3 (§41) existieren folgende dazugehörende Änderungen:
E 8001-3-41/A1, E 8001-3-41/A2, E 8001-3-41/A3;