Inhalt
Diese Vorschriften gelten zusätzlich zu den Errichtungs-, Betriebs- und Betriebsmittelvorschriften für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen in folgenden Objekten, wenn mit Menschenansammlungen zu rechnen ist:
(1) Versammlungsstätten,
(2) Büro- und Geschäftsgebäuden,
(3) Hochhäusern,
(4) Beherbergungsstätten mit mehr als 40 Betten,
(5) Krankenhäusern,
(6) geschlossenen Großgaragen.