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Diese Bestimmungen gelten für die Errichtung von Starkstromanlagen mit folgenden Nennspannungen zwischen beliebigen Leitern:
(1) bei Wechselstrom bis einschließlich 1 000 V effektiv mit einer Frequenz bis 1 kHz (2) bei Gleichstrom bis einschließlich 1 500 V.
Die vorliegende ÖVE/ÖNORM ist die konsolidierte Ausgabe von ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000, in die die Änderungen A1:2002, A2:2003, A3:2007, A4:2009 und A5:2010 eingearbeitet sind.