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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Maßnahmen zum nicht automatischen Freischalten, Trennen und Schalten vor Ort oder durch Fernbetätigung mit dem Ziel, Gefahren an elektrischen Betriebsmitteln und elektrisch betriebenen Maschinen zu verhindern oder zu beseitigen. Sie gilt weiters für die Auswahl und Anwendung von Geräten zum Trennen und Schalten sowie für Auswahl und Anwendung von Schalt- und Steuergeräten (z.B. Schalter, Steckvorrichtungen und Überstrom-Schutzeinrichtungen). Diese ÖVE/ÖNORM ersetzt: ÖVE-EN 1 Teil 2 § 31:1993-04 und ÖVE-EN 1 Teil 2a § 31:1996-03