Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Errichtung von elektrischen Anlagen in brandgefährdeten Räumen. Die Anforderungen dieses Hauptabschnittes gelten zusätzlich zu den Anforderungen von ÖVE/ÖNORM E 8001-1-23.
50.1.3 Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für die Errichtung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Hierzu siehe ÖVE-EX 65 bzw. ÖVE/ÖNORM EN 60079-14 und ÖVE/ÖNORM EN 50281-1-2.