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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für das Errichten von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten und ergänzt, ändert oder ersetzt die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖVE-EN 1 (alle Teile) bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 (alle Teile).