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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für elektrische Anlagen, die zur Ausführung und für die Dauer von Bauarbeiten oder Abbrucharbeiten errichtet werden.
Hierzu zählen elektrische Anlagen, die
- für Bauarbeiten an neuen Bauwerken,
- für Reparatur, Sanierung, Instandhaltung, Umbau, Erweiterung, Abbruch vorhandener Bauwerke oder von Teilen vorhandener Bauwerke,
- für unter Bau- oder Projektleitung durchgeführte Arbeiten,
- für Erdarbeiten,
- und für ähnliche Arbeiten
errichtet werden.
Die Anforderungen dieser Bestimmung gelten für:
a) Die Schaltgerätekombination die die Hauptschaltgeräte und die Hauptschutzeinrichtungen enthält. Diese Schaltgerätekombination wird als Schnittstelle zwischen dem Versorgungssystem und der Baustellenanlage betrachtet.
b) Feste und bewegliche Anlagen auf der Lastseite der unter a) angeführten Schaltgerätekombination, sowie allfällige Provisorien, die für den Betrieb der Baustelle erforderlich sind.
Die alleinige Verwendung von handgeführten Betriebsmitteln, Leitungsrollern und Mehrfachsteckdosen an Haushaltssteckvorrichtungen begründen noch keine Baustellenanlage, es sind jedoch die Maßnahmen des Fehlerschutzes und des Zusatzschutzes gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1 sicherzustellen.