Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Errichtung von elektrischen Anlagen für fest angebrachte Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen, wo die Bewegungsfreiheit von Personen eingeschränkt ist, und für die Versorgungseinrichtungen von tragbaren Verbrauchsmitteln, die in solchen Bereichen verwendet werden.
Die Anforderungen gelten nicht für Bereiche, die einer Person ausreichende Bewegungsfreiheit beim Arbeiten, Betreten und Verlassen geben.