Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für elektrische Anlagen welche bewohnbare Freizeitfahrzeuge, Zelte oder Parkwohn-heime auf Caravanplätzen, Campingplätzen und ähnlichen Bereichen versorgen.
Sie ergänzt, ändert oder ersetzt die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖVE-EN 1 Reihe bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe.
Die Anforderungen gelten nicht für die Errichtung von elektrischen Anlagen in Caravans und Motorcaravans.
Für die Errichtung von elektrischen Anlagen in Caravans und Motorcaravans siehe ÖVE/ÖNORM E 8001-4-721.
Für die Errichtung von elektrischen Anlagen in Mobilheimen, in Parkwohnheimen siehe ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe.
Für andere elektrische Anlagen von Caravanplätzen, Campingplätzen und ähnlichen Bereichen gelten die allgemeinen Anforderungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe.
ANMERKUNG Für den Zweck dieses Dokuments werden Caravans und Motorcaravans als "Caravans" bezeichnet.