Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Stromkreise, die Wassersportfahrzeuge oder Hausboote in Marinas und ähnlichen Bereichen versorgen.
ANMERKUNG In diesem Teil wird "Marinas" für Marinas und ähnliche Bereiche verwendet.
Sie ergänzt, ändert oder ersetzt die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖVE-EN 1 Reihe bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe.
Die Anforderungen gelten nicht für:
- die Stromversorgung von Hausbooten, wenn diese von einem öffentlichen Netzbetreiber direkt versorgt werden,
- die interne elektrische Anlage von Wassersportfahrzeugen und Hausbooten.
ANMERKUNG 1 Für die Errichtung von elektrischen Anlagen in Wassersportfahrzeugen siehe ÖVE/ÖNORM EN 60092-507.
ANMERKUNG 2 Für die Errichtung der elektrischen Anlage eines Hausbootes siehe ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe.
Für nicht in den Anwendungsbereich dieser ÖVE/ÖNORM fallende elektrische Anlagen von Marinas und ähnlichen Bereichen gelten die Anforderungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001.