Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die elektrische Anlage in Caravans und Motorcaravans, und ist für solche elektrischen Stromkreise und Betriebsmittel anzuwenden, die für die Verwendung von Caravans zu Wohnzwecken vorgesehen sind.
Sie ergänzt, ändert oder ersetzt die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖVE-EN 1 (alle Teile) bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 (alle Teile).
Diese Anforderungen gelten nicht
- für die fahrzeugtypische elektrische Ausrüstung von Kraftfahrzeugen,
- für die elektrische Anlage in Mobilheimen, in Parkwohnheimen und in transportablen Einheiten,
- Kleinspannungsanlagen (ELV) mit DC 12 V im Wohnbereich für bewohnbare Freizeitfahrzeuge.
Für die Errichtung elektrischer Anlagen in transportablen Einheiten gelten die Anforderungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-4-717 (in Vorbereitung).
Für die Errichtung von Kleinspannungsanlagen (ELV) mit DC 12 V für bewohnbare Freizeitfahrzeuge siehe ÖNORM EN 1648-1 und ÖNORM EN 1648-2.
Für die Errichtung von Kleinspannungsgleichstromanlagen mit anderen Spannungen gemäß Abschnitt 4.2 sind ergänzend zu dieser ÖVE/ÖNORM die Anforderung gemäß ÖNORM EN 1648-1 und ÖNORM EN 1648-2 sinngemäß anzuwenden.