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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für das Errichten von elektrischen Anlagen für Aufzüge bis zu den Eintrittsklemmen des Hauptschalters für die Stromversorgung des Triebwerkes und davon abhängigen Stromkreisen und - Schalters für den Beleuchtungsstromkreis des Fahrkorbes und davon abhängigen Stromkreisen.
Ab den Eintrittsklemmen gelten die Bestimmungen gemäß ÖNORM EN 81-1 bzw. ÖNORM EN 81-2. Diese Anforderungen ergänzen die Bestimmungen gemäß ÖVE-EN 1 (alle Teile) bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 (alle Teile).