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Diese ÖVE/ÖNORM ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8002-1 und zusätzlich zu anderen technischen Bestimmungen (z.B. ÖVE-EN 1 bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001) für das Errichten und Instandhalten von Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in fliegenden Bauten, die als
- Veranstaltungsstätten
- Verkaufsstätten
- Ausstellungsstätten
- Schank- und Speisewirtschaften
im Sinne von ÖVE/ÖNORM E 8002-1, -2, -3 oder -9, Abschnitt 1 genutzt werden anzuwenden.