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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für das Errichten und Prüfen von Starkstromanlagen in Krankenhäusern und Ambulatorien der Human- und Dentalmedizin sowie anderen baulichen Anlagen mit vergleichbarer Zweckbestimmung, medizinisch genutzten Räumen der Human- und Dentalmedizin außerhalb von Krankenhäusern, Bereichen zur Versorgung von Geräten für Heimdialysen, Heim-Beatmungsgeräten uÄ , Pflegeheime und Kuranstalten. Die in diesen Bestimmungen genannten Anforderungen berücksichtigen je nach Art oder Nutzung der baulichen Anlagen die mögliche Gefährdung von Personen, insbesondere Patienten, durch gefährliche Körperströme, bei Brand oder Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Nachtrag zu ÖVE-EN 7:1991