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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Starkstromfreileitungen mit Nennspannung über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV und einer höchsten Spannung für Betriebsmittel von 52 kV gemäß ÖVE EN 60071-1. Diese ÖVE/ÖNORM gilt auch für die Leiter, die Tragwerke der Leiter samt ihren Fundamenten, Erdungen, Isolatoren und Armaturen. Freileitungen mit kunststoffumhüllten Leitern dürfen verwendet werden. Diese ÖVE/ÖNORM gilt auch für Fernmeldeleitungen, die auf Tragwerken von Hochspannungsfreileitungen mitgeführt werden. Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für Seil- oder Kabelkonstruktionen mit integrierten Lichtwellenleitern, unbeschadet ihrer Verwendung, die keine Funktion als Erd- oder Leiterseil erfüllen. Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für alle anderen Fernmeldeleitungen, für Fahrleitungen aller Art sowie für Hochspannungsfreileitungen der Eisenbahnen, soweit diese am Fahrleitungsgestänge mitgeführt werden, und für Hochspan-nungsfreileitungen mit freigespannten oder aufgehängten Lufthängekabeln zur Übertragung von Starkstrom mit einer Nennspannung über 1 kV bis 45 kV.