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Diese ÖVE/ÖNORM enthält die Aufbaubestimmungen für Leitungen mit Nennspannungen 100/100 V für das Lichtbogenschweißen, bestimmt für Verbindungen zwischen der Schweißenergiequelle und dem Elektrodenhalter und dem Werkstück. Alle Leitungen müssen mit den in Teil 1 von ÖVE/ÖNORM E 8240 angegebenen Anforderungen und den besonderen Anforderungen dieses Teils übereinstimmen.