Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für den Betrieb von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten und ist auch beim Errichten und Verändern von derartigen elektrischen Anlagen zu beachten.
Sie gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen, zB bei Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten sowie beim Unterfahren von Freileitungen.