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Die Bestimmung gilt für Aussendung (Abstrahlung oder Weiterleitung) hochfrequenter Störgrößen solcher Geräte, deren Hauptfunktionen durch Motoren und Schalt- oder Regeleinrichtungen ausgeführt werden; aber nicht, wenn die Erzeugung von HF-Energie beabsichtigt oder wenn sie zu Beleuchtungszwecken vorgesehen ist; ebenso für einzelne Teile wie Motoren oder Schaltvorrichtungen, wenn Anforderungen für die Störaussendung in dieser Norm festgelegt sind. Der Freuqenzbereich von 9 kHz bis 400 GHz ist erfasst. Sie gilt nicht für Geräte, für die die Anforderungen zur Störaussendung ausdrücklich in anderen Normen festgelegt sind.