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Diese ÖVE/ÖNORM behandelt die Sicherheit von Elektrozaungeräten, deren Bemessungsspannung 250 V nicht übersteigt und mit denen Zaundrähte in der Landwirtschaft, Wildschutzzäune und Sicherheitszäune unter Strom gesetzt oder kontrolliert werden können. Beispiele für Elektrozaungeräte, die zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören, sind: - Elektrozaungeräte mit Netzanschluss; - batteriebetriebene Elektrozaungeräte, die zum Anschluss an das Versorgungsnetz geeignet sind, wie in Bild 101 dargestellt; - Elektrozaungeräte, die von nicht aufladbaren Batterien gespeist werden, die entweder eingebaut oder getrennt sind. Diese Norm berücksichtigt im Allgemeinen nicht - die Benutzung von Geräten durch kleine Kinder oder gebrechliche Personen ohne Aufsicht, - das Spielen von Kindern mit den Geräten. Es wird darauf hingewiesen, dass - für Geräte, die zur Verwendung an Bord von Schiffen oder Flugzeugen bestimmt sind, zusätzliche Anforderungen notwendig sein können, - in vielen Ländern zusätzliche Anforderungen durch die nationalen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden, die Wasserversorgungsbehörden und ähnliche Behörden erlassen werden.