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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Schleifer mit einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit eines Einsatzwerkzeugs bei Bemessungskapazität 80 m/s nicht überschreitet, für Polierer und für Schleifer mit Schleifblatt, jeweils einschließlich Winkel-, Gerad- und Senkrecht-Maschinen. Diese Norm gilt für Elektrowerkzeuge mit einer maximalen Bemessungskapazität von 230 mm.