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Diese Norm gilt für Schleifer, Polierer und Schleifer mit Schleifblatt, jeweils einschließlich Winkel-, Gerad- und Senkrecht-Maschinen, mit einer maximalen Bemessungskapazität von 230 mm. Für Schleifer überschreitet die Bemessungsdrehzahl nicht eine Umfangsgeschwindigkeit des Einsatzwerkzeugs von Bemessungskapazität von 80 m/s