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Diese Norm gilt für netz- oder batteriebetriebene Einrichtungen der Informationstechnik einschließlich elektrischer Büromaschinen, und für dazugehörige Einrichtungen mit Nennspannungen bis 600 V. Diese Norm gilt auch für solche Einrichtungen der Informationstechnik, - die zur Verwendung als Telekommunikations-Endeinrichtung und als Einrichtung für die Infrastruktur des Telekommunikationsnetzes gebaut sind, unabhängig von der Art der Stromversorgung; - die dafür gebaut und vorgesehen sind, direkt an ein Kabelverteilsystem angeschlossen oder als Einrichtung für dessen Infrastruktur verwendet zu werden, unabhängig von der Art der Stromversorgung; - die dafür gebaut sind, den AC-Versorgungsstromkreis als Übertragungsmedium für die Kommunikation zu verwenden. Diese Norm gilt auch für Bauteile und Baugruppen, die zum Einbau in Einrichtungen der Informationstechnik vorgesehen sind. Es wird aber nicht erwartet, dass solche Bauteile und Baugruppen den Anforderungen der Norm in jeder Hinsicht genügen, wenn die vollständige Einrichtung der Informationstechnik, mit solch eingebauten Bauteilen und Baugruppen, die Anforderungen erfüllt.