Inhalt
Diese Anforderungen gelten für Einrichtungen der Informationstechnik, die an einem AUFSTELLORT IM AUSSENBEREICH eingesetzt werden sollen. Die Anforderungen an EINRICHTUNGEN FÜR DEN AUSSENBEREICH gelten auch, soweit zutreffend, für leere UMHÜLLUNGEN FÜR DEN AUSSENBEREICH, die für die Aufnahme von Einrichtungen der Informationstechnik bestimmt sind und an einem AUFSTELLORT IM AUSSENBEREICH verwendet werden sollen.