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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Stecker und ortsfeste Steckdosen oder Kupplungssteckdosen, nur für Wechselstrom mit oder ohne Schutzkontakt, mit einer Bemessungsspannung von über 50 V jedoch nicht mehr als 440 V und einem Bemessungsstrom, der 32 A nicht überschreitet, die für den Hausgebrauch oder ähnliche Zwecke, entweder in Innenräumen oder im Freien, vorgesehen sind. Der Bemessungsstrom ist für ortsfeste Steckdosen, die mit schraubenlosen Anschlussklemmen ausgestattet sind, auf 16 A begrenzt. Diese ÖVE/ÖNORM erstreckt sich nicht auf Anforderungen an Unterputz-Einbaudosen. Sie behandelt nur jene Anforderungen für Aufputz-Einbaudosen, die für die Prüfungen an Steckdosen notwendig sind. ANMERKUNG 1: Allgemeine Anforderungen für Einbaudosen sind in ÖVE-IM 22 bzw. in IEC 60670 angegeben. Diese ÖVE/ÖNORM gilt auch für Stecker in Geräteanschlussleitungen (Cord Set) und für Stecker und Kupplungssteckdosen in Verlängerungsleitungen. Sie gilt auch für Stecker und Steckdosen, die Bestandteil eines Gerätes sind, sofern in den technischen Bestimmungen für das betreffende Gerät nicht anders angegeben sowie für Zwischensteckvorrichtungen (soweit anwendbar). Diese ÖVE/ÖNORM gilt auch für Geräteanschlussgarnituren und Verlängerungsgarnituren. Diese ÖVE/ÖNORM gilt auch soweit anwendbar für ortsfeste Steckdosen in Verbindung mit Sicherungen, automatischen Schaltern, Signallampen, Überspannungsableitern usw..