Seit 9. Juli 2020 ist die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft. Damit sind auch die Anwendung und die Rechtssicherheit der OVE E 8101 klar festgelegt.
Die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 dient wie zuvor der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Die wesentlichen Neuerungen: Die Liste der verbindlichen Normen ist deutlich kürzer. Nur noch rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente können zukünftig verbindlich erklärt werden.
1. Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101
Eine dieser kundgemachten Normen ist die OVE E 8101:2019-01-01 „Elektrische Niederspannungsanlagen“. Mit der Kundmachung dieser Norm und unter gleichzeitiger Zurückziehung der veralteten verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8001, OVE EN 1) ist die Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit bezüglich der Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen klar festgelegt.
Ein detaillierter Einblick zur anerkannten Regel der Technik OVE E 8101 und den bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen zu beachtenden wesentliche Änderungen werden in diesem OVE Academy-Seminar vermittelt.
Weiters werden auch die ergänzenden und z.T. neuen Brandschutzmaßnahmen für elektrische Niederspannungsanlagen zufolge der OVE-Richtlinie R 12-2 behandelt.
2. Rechtsstatus und Struktur der Errichtungsbestimmung OVE E 8101
• Übersicht
• Wichtige Teile im Detail
• Übersetzungshilfe für die früher verbindlichen Bestimmungen ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe + ÖVE-EN 1 Reihe, ÖVE/ÖNORM E 8002 und ÖVE/ÖNORM E 8007
3. Wesentliche Änderungen im Überblick
• Begriffliche Änderungen (z.B. Schutzvorkehrungen vs. Schutzmaßnahme, Schutz-/Funktionserdungsleiter)
• Äußere Einflüsse (Tabelle 51.A)
• Zusätzlicher Schutz
• Störlichtbogenschalter AFDD
• Spannungsabfall
• Kabel und Leitungsanlagen (z.B. neue Verlegearten, Reduktionsfaktor für oberwellenbehaftete Ströme)
• Grundsätzliche Anforderungen für EMV-Maßnahmen
• Änderungen bei Erst- und Wiederholungsprüfungen
4. Wesentliche Inhalte der OVE Richtlinie R 12-2
• Erweiterter Geltungsbereich für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
• Detailliertere Aufstellungsbedingungen für Gruppen- und Zentralbatterieanlagen
• Brandschutztechnische Anforderungen für notwendige Treppenhäuser und entlang von gesicherten Fluchtbereichen
• Sachverständige
• Brandschutztechniker:innen
• Vertreter:innen von Behörden und verwandten Fachgebieten
€ 610 für Normalpreis (zzgl. gesetzl. USt.)
€ 560 für OVE-Mitglied (zzgl. gesetzl. USt.)