Vom Asphaltmischgut bis zum Ziegel: Zahlreiche Bauprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Doch welche Rechtsgrundlage ist anzuwenden, insbesondere, wenn ein Produkt unter mehrere EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien fällt? Wir zeigen Ihnen, wer bei der CE-Kennzeichnung wofür zuständig ist und was in der Planung, bei der Ausschreibung und bei der Verwendung von (Bau-)Produkten zu beachten ist.
Programm:
Der Weg zum CE-Kennzeichen – Der Neue Rechtsrahmen
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Ihr Nutzen:
Die Seminarkosten beinhalten die Seminarunterlagen (digital) und die Teilnahmebestätigung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine Kooperationsveranstaltung handelt und dass wir die für die Abwicklung erforderlichen Daten an den Kooperationspartner weitergeben werden (für Teilnehmerlisten, Namensschilder, etc.). Dieser darf Ihre Daten selbstverständlich nicht weiterverwenden.
Inklusive Änderungen durch die neue Bauprodukteverordnung.
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