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ANMERKUNG: Diese Norm enthält folgende Änderungen: A1:2003 + A11:2003 + A12:2004 + A2:2005.
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für automatische temperaturabhängige RS zur Verwendung in, an oder in Verbindung mit Betriebsmitteln für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen, einschließlich elektrischer RS für Heizung, Klimatechnik und ähnliche Anwendungen. Das Betriebsmittel darf Elektrizität, Gas, Öl, feste Brennstoffe, solare Wärmeenergie usw. oder eine Kombination hiervon verwenden. Dieser Teil 2-9 gilt für automatische elektrische RS, die NTC- oder PTC-Thermistoren verwenden und für die zusätzliche Anforderungen im Anhang J enthalten sind. ANMERKUNG: Diese Norm enthält folgende Änderungen: A1:2003 + A11:2003 + A12:2004 + A2:2005. ANMERKUNG Beispiele für solche RS sind Temperaturregler für Boiler, RS für Ventilatoren, Betriebs-Temperatur-Begrenzer und Schutz-Temperatur-Begrenzer. 1.1.1 Diese Norm gilt für die zugehörige Sicherheit, für die Betriebswerte, -zeiten und -abläufe, wo solche mit der Sicherheit des Betriebsmittels verknüpft sind. Dieser Teil 2-9 gilt nicht für automatische elektrische RS, die ausschließlich für industrielle Anwendungen vorgesehen sind. Dieser Teil 2-9 ist auch anwendbar auf einzelne RS, die als Teil eines Regelsystems verwendet werden, oder auf RS, die mechanisch ein Bestandteil komplexer RS sind und die nichtelektrische Ausgänge besitzen.