Inhalt
Diese Internationale Norm behandelt die Sicherheit von elektromotorisch oder -magnetisch betriebenen: – handgeführten Werkzeugen (IEC 62841-2); – transportablen Werkzeugen (IEC 62841-3); – Rasen- und Gartenmaschinen (IEC 62841-4). Die obenstehend angegebenen Gruppen werden nachfolgend als „Elektrowerkzeuge“ oder „Maschinen“ bezeichnet. Die Bemessungsspannung beträgt bis 250 V für einphasige Wechselstrom- oder Gleichstromwerkzeuge und bis 480 V für dreiphasige Wechselstromwerkzeuge. Die Bemessungsaufnahme beträgt nicht mehr als 3 700 W. Die für die Anwendbarkeit dieser Norm geltenden Grenzwerte für akkubetriebene Elektrowerkzeuge werden in den Abschnitten K.1 und L.1 angegeben. Diese Norm gilt für die Gefährdungen, die von Elektrowerkzeugen ausgehen und denen alle Personen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und beim vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauch der Elektrowerkzeuge ausgesetzt sind.