Inhalt
Diese OVE-Norm legt die Anforderungen für die Anordnung, den Einbau und die Prüfung von Fundamenterdern in Gebäuden fest. Werden in neu errichteten oder generalsanierten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen Einrichtungen der Informationstechnik mit geschirmten Verkabelungssystemen installiert, gelten ergänzend die Maßnahmen gemäß Abschnitt 7. Bei ungeschirmten Verkabelungssystemen können die Maßnahmen sinngemäß angewendet werden. Besondere Hinweise zum Korrosionsschutz von Erdungsanlagen siehe Abschnitt 5.9 und Anhang A. ANMERKUNG 1 Anforderungen an die Errichtung von Erdungsanlagen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser OVE-Norm siehe ÖVE/ÖNORM E 8001-1. ANMERKUNG 2 Anforderungen für Blitzschutzsysteme (LPS) siehe ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe. Ist für die elektrische Anlage ein in Beton gebetteter Erder erforderlich, aber handelt es sich nicht um ein Gebäudefundament, sind die zutreffenden Anforderungen aus den Abschnitten 5, 6, 7 und 8 sinngemäß anzuwenden.