Inhalt
Diese Bestimmungen gelten für die ortsfeste Verlegung von Energiekabeln aller Spannungsebenen sowie für Steuer- und Messkabel. Die Kabelanlage endet mechanisch und elektrisch mit den Kabelanschlusseinrichtungen (z. B. Kabelendabschlüsse). Diese Bestimmungen gelten für die Verlegung aller der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie dienenden Kabel und der zugehörigen Kabelmuffen und Kabelendabschlüsse. Diese Bestimmungen gelten auch für die Verlegung aller Steuer- und Messkabel und der zugehörigen Kabelmuffen und Kabelendabschlüsse. Diese Bestimmungen gelten nicht für Provisorien (Kabeltrosse) für einen zeitlich begrenzten Einsatz (z. B. Baustellenversorgung, Notversorgung). Diese Bestimmungen gelten nicht für Steuerkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen.