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Diese OVE-Norm gilt für Stecker und ortsfeste Steckdosen oder Kupplungssteckdosen, nur für Wechselstrom mit oder ohne Schutzkontakt, mit einer Bemessungsspannung von über 50 V jedoch nicht mehr als 440 V und einem Bemessungsstrom der 32 A nicht überschreitet, die für den Hausgebrauch oder ähnliche Zwecke, entweder in Innenräumen oder im Freien, vorgesehen sind.
Der Bemessungsstrom ist für ortsfeste Steckdosen, die mit schraublosen Anschlussklemmen ausgestattet sind, auf 16 A begrenzt.
Gemäß dieser Norm darf die Belastung durch elektrische Verbraucher, die mit einem Stecker nach der Norm ÖVE/ÖNORM E 8620-2, ÖVE/ÖNORM E 8620-3 oder ÖVE/ÖNORM E 8620-5 angeschlossen sind, eine Energiemenge von 7 360 Wh innerhalb eines Zeitraumes von 3 Stunden nicht überschreiten.
Diese OVE-Norm erstreckt sich nicht auf Anforderungen an Unterputz-Einbaudosen. Sie behandelt nur jene Anforderungen für Aufputzdosen, Einbaudosen und Montagekästen, die für die Prüfungen an Steckdosen notwendig sind.
Geräteanschlussleitungen werden in den technischen Bestimmungen ÖVE EN 60799 behandelt.
Diese OVE-Norm gilt auch für Stecker und Kupplungssteckdosen in Verlängerungsleitungen. Sie gilt auch für Stecker und Steckdosen, die Bestandteil eines Gerätes sind, sofern in den technischen Bestimmungen für das betreffende Gerät nicht anders angegeben.