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Dieser Teil der IEC 61936 gibt Anforderungen für die Projektierung und Errichtung von elektrischen Starkstromanlagen in Netzen mit Nennwechselspannungen über 1 kV und einer Nennfrequenz bis einschließlich 60 Hz, um damit eine sichere und störungsfreie Funktion im bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Im Sinne dieser Norm gilt als eine elektrische Starkstromanlage eine der folgenden: a) Schalt- und Umspannanlagen, einschließlich Schalt- und Umspannanlagen zur Speisung von Bahnanlagen; b) elektrische Starkstromanlagen auf Masten und Türmen, Schaltgeräte und/oder Transformatoren außerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten; c) eine (oder mehrere) Stromerzeugungsanlage(n) an einem räumlich begrenzten Ort; die elektrische Starkstromanlage enthält Generatoren und Transformatoren mit allen zugehörigen Schaltgeräten und elektrischen Hilfseinrichtungen. Verbindungen zwischen Stromerzeugungsanlagen an unterschiedlichen Orten sind ausgeschlossen; d) das elektrische Netz einer Fabrik, Industrieanlage oder anderer industrieller, landwirtschaftlicher, gewerblicher oder öffentlicher Räumlichkeiten; e) elektrische Starkstromanlagen errichtet auf Offshore-Plattformen zum Zwecke der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und/oder Speicherung von elektrischer Energie; f) Übergangsstation Mast/Turm (Übergang zwischen Freileitung und erdverlegten Kabeln).