Inhalt
Diese OVE-Richtlinie enthält zusätzliche Sicherheitsanforderungen und gilt für die Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an oder auf baulichen Anlagen. Sie dient auch, im Falle von komplexen bzw. von größeren Anlagen, der Behörde bzw. der Feuerwehr eine objektspezifische Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie sieht Maßnahmen vor, dass, hervorgerufen durch einen Notfall, beim Versagen der Maßnahme des Fehlerschutzes Schutzisolierung mögliche Risiken zum Brandschutz und Personenschutz so gering als möglich gehalten werden können.
Für PV-Anlagen auf Freiflächen, sogenannten PV-Freiflächenanlagen, können die Anforderungen dieser Richtlinie sinngemäß angewendet werden.
Dieses Dokument gilt als Ergänzung zu ÖVE/ÖNORM E 8001-1, ÖVE-EN 1 Teil 2 Reihe, ÖVE-EN 1 Teil 3 Reihe und ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712.