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Gemäß der geltenden Elektrotechnikverordnung 2002 BGBl. II Nr. 222/2002, in der Fassung A2:2010 BGBl. II Nr. 223/2010, ist ÖVE/ÖNORM E 8383:2000-03-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV verbindlich einzuhalten. Die Festlegungen dieser Richtlinie werden zur Konkretisierung der Anforderungen der o. a. verbindlichen Norm in Bezug auf den Brandschutz getroffen, um ein einheitliches Sicherheitsniveau beim Brandschutz von Transformatorstationen und Räumen mit elektrischen Schaltanlagen zu erreichen. Umspannstationen für die Verteilung elektrischer Energie in öffentlichen Netzen werden zu einem hohen Prozentsatz als Kompakt-Transformatorstationen (diese sind in ÖVE/ÖNORM E 8383 nicht enthalten) ausgeführt. Die Umfassungsbauteile dieser Stationen können aus Aluminiumblech oder anderen Baustoffen, die keinen Feuerwiderstand (EI xx) aufweisen, ausgeführt sein. Alternativ werden Betonfertigteilstationen oder gemauerte Stationen mit definiertem Feuerwiderstand eingesetzt. Diese Stationen verfügen üblicherweise über Türen und Lüftungsjalousien aus Blech ohne Feuerwiderstand.