OVE-Richtlinie R 12-2:2019-01-01

Brandschutz in elektrischen Anlagen - Teil 2: Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen

Fire protection of electrical installations - Part 2: Supplementary fire protection requirements for electrical installations and electrical cable and line systems in low-voltage electrical installations


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Kategorie
Norm
Status
Gültig
Herausgeber
OVE
Sprachen
Deutsch
Ausgabedatum
2019-01-01
ICS Codes
13.220; 29.020; 91.140.50
Seiten
26
Kundgemacht gemäß
ETV 2020

Inhalt

Diese OVE-Richtlinie enthält ergänzende brandschutztechnische Anforderungen zu den grundsätzlichen Anforderungen gemäß OVE E 8101 – an elektrische Betriebsstätten für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate sowie zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtung; – zu den Bedingungen für die Evakuierung im Notfall (Anforderungen an die elektrische Anlage in Fluchtwegen und gesicherten Fluchtbereichen gemäß Arbeitsstättenverordnung – AStV; – zur Errichtung der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage mit Funktionserhalt und die Dauer des Funktionserhalts für Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall; – zur Prüfung der Anforderungen; für Bereiche/Gebäude in denen Einrichtungen für Sicherheitszwecke gemäß OVE E 8101, Teil 5-56 errichtet werden bzw. die Anforderung besteht, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, auch während eines Ausfalls der Haupt- und der lokalen Stromversorgung sowie im Brandfall erhalten bleiben muss.