Inhalt
Diese OVE-Richtlinie enthält ergänzende brandschutztechnische Anforderungen zu den grundsätzlichen Anforderungen gemäß OVE E 8101 – an elektrische Betriebsstätten für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate sowie zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtung; – zu den Bedingungen für die Evakuierung im Notfall (Anforderungen an die elektrische Anlage in Fluchtwegen und gesicherten Fluchtbereichen gemäß Arbeitsstättenverordnung – AStV; – zur Errichtung der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage mit Funktionserhalt und die Dauer des Funktionserhalts für Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall; – zur Prüfung der Anforderungen; für Bereiche/Gebäude in denen Einrichtungen für Sicherheitszwecke gemäß OVE E 8101, Teil 5-56 errichtet werden bzw. die Anforderung besteht, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, auch während eines Ausfalls der Haupt- und der lokalen Stromversorgung sowie im Brandfall erhalten bleiben muss.