Inhalt
Diese Richtlinie wendet sich in erster Linie an Personen und Unternehmen die gemäß § 12 ETG 1992 gewerbsmäßig elektrische Anlagen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung errichten, instand halten und überprüfen. Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen der Verteilnetzbetreiber und der Elektrizitätsunternehmen. Sie soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung der entsprechenden Pflichten im Rahmen der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 und des Arbeitsnehmerschutzes (gemäß ASchG) beim Arbeiten unter Spannung (AuS) geben. Diese Ausbildungsrichtlinie soll als Mindestanforderung für eine bundesweite „Spezialausbildung“ für AuS (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1) herangezogen werden. Aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es erforderlich sein, Arbeiten unter Spannung durchzuführen. In der Regel ist dafür eine „Spezialausbildung“ erforderlich.