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Diese OVE-Richtlinie wendet sich an Personen und Unternehmen, die an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) von größer 30 V bis höchstens 1000 V Wechselspannung oder größer 60 V bis höchstens 1500 V Gleichspannung tätig sind. Sie soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung der entsprechenden Pflichten im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Durchführungsverordnungen wie z. B. die Elektroschutzverordnung (ESV) geben. Diese OVE-Richtlinie soll als Mindestanforderung für eine bundesweite Hochvoltausbildung an Kraftfahrzeugen herangezogen werden.