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Diese OVE-Richtlinie enthält Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA). Voraussetzung für die Errichtung einer EMA der Risikoklasse Privat/Standard (PS), Gewerbestandard-Nieder (GS-N) oder Gewerbestandard-Hoch (GS-H), Werteschutz (WS) und Hochsicherheit (HS) ist, dass die Anlage nach dieser Richtlinie geplant und unter ausschließlicher Verwendung der im Anhang A spezifizierten Geräteanforderungen, die funktionsmäßig zusammenwirken, von einer in Österreich gemäß Gewerbeordnung befugten Errichterfirma unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist. Bei EMA mit direktem Anschluss an Alarmempfangsstellen gelten die Mindestanforderungen für zertifizierte Alarmempfangsstellen (OVE EN 50518). Die folgenden Anforderungen gelten jeweils für die in den Überschriften angeführten Risikoklassen. Bestimmungen ohne spezifische Zuordnung zu Risikoklassen gelten generell.