Inhalt
Dieser Teil gilt für elektrische Anlagen in Garagen, überdachten Stellplätzen, Parkdecks für Kraftfahrzeuge sowie in Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen zum Arbeiten an Kraftfahrzeugen. ANMERKUNG 1 Für explosionsgefährdete Bereiche gelten zusätzlich besondere Bestimmungen wie zB OVE EN IEC 60079 Reihe. ANMERKUNG 2 Bautechnische Anforderungen siehe OIB Richtlinien. ANMERKUNG 3 Für Großgaragen gelten zusätzliche Bestimmungen wie zB OVE E 8101-7-718. ANMERKUNG 4 Für brandgefährdete Räume und Bereiche gelten zusätzliche Bestimmungen wie zB OVE E 8101 Teil 4-42, OIB-Richtlinien, Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz. ANMERKUNG 5 Durch baurechtliche Bestimmungen zB Garagengesetz können weitere Anforderungen erforderlich werden.