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Diese Richtlinie gilt für Kontaktstellen von Anschlüssen für die Verbindung von Betriebsmitteln mit äußeren Leitern mittels Schrauben und Bolzen (Wortlaut gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62271-1), insbesondere für die Kontaktstellen von Anschlüssen von Seilleitern an den Anschlusslaschen/-bolzen von Betriebsmitteln mit zugehörigen Klemmen/Verbindern. Kontaktstücke im Sinn dieser Richtlinie sind daher Anschlusslaschen/-bolzen von Betriebsmitteln sowie zugehörige Klemmen/Verbindern.