Inhalt
Dieser Teil der Richtlinie beschreibt Methoden zur Bestimmung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern und deren Beurteilung in Bezug auf Referenzwerte und Basisgrenzwerte für die Allgemeinbevölkerung aus Teil 1 (OVE-Richtlinie R 23-1) für den Frequenzbereich von 100 kHz – 300 GHz, im Hinblick auf direkte thermische Wirkungen. Diese Richtlinie ist überall dort anwendbar, wo die EMF-spezifischen, arbeitnehmer-schutzrechtlichen Verordnungen für berufliche Tätigkeit wie z. B. die Verordnung elektromagnetischer Felder (VEMF) nicht anzuwenden sind.