Inhalt
Diese OVE-Richtlinie bietet eine Hilfestellung für die Planung, die Errichtung und die Prüfung einer neu errichteten Straßenbeleuchtungsanlage im Freien, welche – insbesondere im öffentlichen Raum – für die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Verkehrsteilnehmer errichtet und betrieben wird. Sie gilt sinngemäß auch für Erweiterungen.
Für Straßenbeleuchtungsanlagen sind folgende Aspekte zu beachten:
– Elektrotechnik;
– Lichttechnik;
– Mechanik.
Diese OVE-Richtlinie beschäftigt sich ausschließlich mit den elektrotechnischen Aspekten einer Straßenbeleuchtungsanlage und richtet sich an Elektrofachkräfte.
Für Straßenbeleuchtungsanlagen gelten grundlegend die Anforderungen gemäß OVE E 8101, insbesondere der Teil 7-714 – Beleuchtungsanlagen im Freien.
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie umfasst die Straßenbeleuchtungsanlage mit allen Betriebsmitteln vom Übergabepunkt des Verteilernetzbetreibers bis zu den Leuchten.
Die Anforderungen dieser OVE-Richtlinie gelten nicht für den Vorzähler-/Zählerbereich.
Für ähnliche Beleuchtungsanlagen im Freien kann diese Richtlinie sinngemäß verwendet werden.