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Als Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) werden in dieser OVE-Richtlinie Anlagen zur Energieversorgung angesehen. Unter einer PV-Anlage im Sinne dieser Richtlinie versteht man Anlagen bis zu einer Spannung von 1500 V DC, welche nicht auf einem Gebäude montiert sind.
Hierbei wird auf folgende PV-Anlagentypen eingegangen:
– PV-Freiflächenanlagen;
– PV-Freiflächenanlagen mit Doppelnutzung (agrarwirtschaftlich genutzt);
– Ebenerdige Stellplatzüberdachungen mit PV-Anlagen;
– PV-Freiflächenanlagen im Nahbereich anderer Erdungsanlagen.
In dieser OVE-Richtlinie werden zu den o.a. Anlagentypen Anforderungen und Maßnahmen zum äußeren Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich und bei Näherungen beschrieben.