Inhalt
Die Bestimmungen dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM sind zum Schutz von Personen vor unzulässiger Exposition in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz anzuwenden. Die medizinische Anwendung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) an Patienten wird von dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM nicht berührt. Die VORNORM ÖVE/ÖNORM gilt jedoch für die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das medizinische und technische Personal; für die im Bereich Magnetresonanz tätigen Personen sind die in Ausarbeitung befindlichen Festlegungen für Magnetresonanztomographen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Basisgrenzwerte und Referenzwerte dieser VORNORM schließt Störung bei medizinischen Geräten wie metallische Prothesen, Herzschrittmacher und Defibrillatoren sowie Cochlea-Implantate und sonstige Implantate oder Auswirkungen auf den Betrieb solcher Geräte nicht zwangsläufig aus.
Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden.