Inhalt
Diese Bestimmungen gelten für Starkstromfreileitungen bis 1000 V.
1.2 Diese Bestimmungen gelten auch für Fernmeldeleitungen, die auf Tragwerken von Starkstromfreileitungen bis 1 000 V mitgeführt werden.
1.3 Diese Bestimmungen gelten nicht für alle anderen Fernmeldeleitungen, für Fahrleitungen aller Art sowie Starkstromfreileitungen der Eisenbahnen, soweit diese am Fahrleitungsgestänge mitgeführt werden, und für bahneigene Beleuchtungseinrichtungen auf Bahngrund.