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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden, ausgenommen die Ausstattung der technischen Betriebsräume und der betriebstechnischen Anlage, sowohl für Neubauten als auch in der Bestandsanierung.
Sie gilt auch für Anlagen mit Gebäudesystemtechnik, zB BUS-Technik.