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- - (61H/165/FDIS)
Dieser Abschnitt von Teil 1 wird durch Folgendes ersetzt: Die vorliegende Norm behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten, mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden. Die Bemessungsspannung von tragbaren Elektrofischereigeräten beträgt nicht mehr als 250 V und die Bemessungsspannung von ortsfesten Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen nicht mehr als 1000 V. ANMERKUNG 101 Beispiele von Elektrofischereigeräten, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind: - netzspannungsbetriebene Elektrofischereigeräte, zu denen auch solche gehören, die von tragbaren oder ortsfesten Generatoraggregaten aus versorgt werden; - batteriebetriebene Elektrofischereigeräte. ANMERKUNG 102 Es wird darauf hingewiesen, dass - für Geräte, die zur Verwendung an Bord von Schiffen oder Booten bestimmt sind, zusätzliche Anforderungen notwendig sein können; - in vielen Ländern durch die nationalen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden, die Wasserversorgungsbehörden und ähnliche Behörden zusätzliche Anforderungen erlassen werden; - in einigen Ländern die Anwendung von tragbaren Elektrofischereigeräten für Fischfang nur für Forschungszwecke erlaubt ist.N1) ANMERKUNG 103 Diese Norm gilt nicht für - Elektrozaungeräte (IEC 60335-2-76); - elektrische Tierbetäubungsgeräte (IEC 60335-2-87).