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Diese ÖVE/ÖNORM behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten, mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden. Die Bemessungsspannung von tragbaren Elektrofischereigeräten beträgt nicht mehr als 250 V und die Bemessungsspannung von ortsfesten Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen nicht mehr als 1 000 V. Die Bemessungsspannung von Elektrofischereigeräten beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte, außer dass die Bemessungsspannung von Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen nicht mehr als 1 000 V beträgt. Zusätzliche Anforderungen für Elektrofischereigeräte, die auf Booten montiert werden, sind im Anhang AA gegeben. Beispiele von Elektrofischereigeräten, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind: netzspannungsbetriebene Elektrofischereigeräte, zu denen auch solche gehören, die von tragbaren oder ortsfesten Generatoraggregaten aus versorgt werden; batteriebetriebene Elektrofischereigeräte.